NRW-Verkehrsausschuss einstimmig für Fahrradgesetz

Nr. 22/2019, Düsseldorf, 20.11.2019

Der NRW-Verkehrsausschuss hat eine wegweisende Entscheidung für nachhaltige Mobilität in Nordrhein-Westfalen getroffen. Der Ausschuss folgte in seiner heutigen Sitzung einstimmig der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“. Damit nehmen die Politikerinnen und Politiker den Auftrag der 207.000 unterschriftenstarken Volksinitiative an, den Mobilitätswandel in NRW pro Fahrrad zu gestalten und den Ausbau der Fahrrad-Infrastruktur in einem eigenständigen Fahrradgesetz festzuschreiben. Wie es genau weitergeht, wird der NRW-Landtag in der nächsten Woche und in der Plenarsitzung am 18./19. Dezember entscheiden.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club NRW, der maßgeblich an der Volksinitiative beteiligt ist, bewertet die Entwicklung als positives Signal für alle Radfahrerinnen und Radfahrer. Mit der Verankerung aller Forderung in einem Gesetz, bietet sich für Nordrhein-Westfalen als einwohnerstärkstes Flächenland die Chance, ganz neue Maßstäbe für den Radverkehr der Zukunft zu setzen. Als Mitinitiator der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ wird der ADFC NRW der Einladung folgen, bei der Ausarbeitung des neuen Fahrradgesetzes mitzuwirken.  

Thomas Semmelmann, Landesvorsitzender des ADFC NRW und Vertrauensperson von Aufbruch Fahrrad, zeigt sich erfreut, über die wegweisende Entscheidung des NRW- Verkehrsausschusses: „Das NRW-Fahrradgesetz ist ein Meilenstein, den wir gemeinsam mit der Kölner Radkomm und vielen weiteren Bündnispartnern der Volksinitiative auf den Weg gebracht haben. Mein Dank geht nochmal an alle Menschen, die unterschrieben und vor Ort gesammelt haben. Jetzt geht es darum, dass der Stein ins Rollen kommt und da wo NRW-Fahrradgesetz draufsteht, auch die richtigen Inhalte und Maßnahmen verankert werden, damit NRW zu einem Fahrradland wird, in dem Alltagsradler und alle anderen Radfahrenden sicher und komfortabel ans Ziel kommen.“

Folgende Aspekte zur Förderung der Fahrradmobilität sollten aus Sicht des ADFC NRW elementarer Bestandteil eines Radverkehrsgesetzes für NRW sein:

  • Als grundsätzliche Ziele zur Entwicklung des Radverkehrs sollen die Vision Zero („Null Verkehrstote“), eine signifikante und dauerhafte Erhöhung des Radverkehrsanteil am Modal Split sowie ein konsequenter Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur in einem Radverkehrsgesetz-NRW festgeschrieben werden.
  • Der konsequente Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur, insbesondere von Radschnellwegen, regionalen Radwegenetzen und Fahrradabstellanlagen, deren Erhalt und Sanierung und die Förderung und Unterstützung der Kommunen beim Ausbau kommunaler Radverkehrsinfrastruktur soll durch Festlegungen in einem Radverkehrsgesetz-NRW ermöglicht und sichergestellt werden.
  • Dazu soll die Zusammenarbeit der Akteure, die an Planung und Umsetzung (bzw. Bau, Erhalt und Betrieb) von Radverkehrsinfrastruktur beteiligt sind, verbessert und effizienter gestaltet werden. Dazu erforderliche Aufgaben und Zuständigkeiten sollen in einem Radverkehrsgesetz-NRW geregelt werden.
  • Eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Expertise in den beteiligten Bereichen sowie eine regelmäßige Evaluation der Maßnahmen und der Entwicklung der Radverkehrsinfrastruktur in NRW sollen sichergestellt werden
  • Die Öffentlichkeitsarbeit des Landes NRW für den Radverkehr soll durch gezielte Kampagnen und kontinuierliche Kommunikation intensiviert werden.
  • Eine angemessene Finanzierung der Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs soll langfristig sichergestellt werden.

Die Förderung des Radverkehrs kann daher besonders in Städten einen wichtigen Beitrag für nachhaltige Mobilität leisten. Durch die stark zunehmende Entwicklung und steigende Popularität von Pedelecs wird Fahrradfahren zudem auch in ländlicheren Gebieten und topographisch anspruchsvolleren Räumen attraktiv. Als innovativer, umweltfreundlicher und bewegungsfördernder Verkehrsträger, ermöglicht das Fahrrad eine nachhaltige, attraktive und alltagstaugliche Fortbewegung, die unbedingt gefördert werden muss.

In Zeiten von Klimawandel und Mobilitätswende hat die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ mit der
Forderung nach einem Fahrradgesetz für Nordrhein-Westfalen den Nerv der Zeit getroffen. Die Friedrich-Ebert-Stiftung hatte „Aufbruch Fahrrad“ jüngst eine der wichtigsten zivilgesellschaftlichen Mobilitätsinitiativen in NRW genannt. Die Volksinitiative hat viele Menschen erreicht und die Erwartungen mit fast 207.000 gesammelten Unterschriften deutlich übertroffen. Im Verkehrsausschuss des NRW-Landtags fand Anfang Oktober eine Anhörung der Vertrauenspersonen der Volksinitiative statt. Thomas Semmelmann, ADFC NRW, und Dr. Ute Symanski von RADKOMM e.V. trugen erfolgreich die Forderungen von „Aufbruch Fahrrad“ vor und bekräftigten ihre Erwartung, dass nun aus der Mitte des Landtags der Grundstein für ein Radverkehrsgesetz-NRW gelegt werden müsse.

Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit über 45.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband setzen wir uns in Politik, Ministerien und Verbänden für eine zukunftsweisende Verkehrspolitik ein, die auf das Fahrrad setzt und die Potentiale des Radverkehrs ausschöpft.


https://holzwickede.adfc.de/pressemitteilung/nrw-verkehrsausschuss-einstimmig-fuer-fahrradgesetz

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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