NRW Verkehrsministerium ist Fahrradfreundlicher Arbeitgeber in Gold

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club hat Dienstag (09.11.2021) das nordrhein-westfälische Verkehrsministerium als Fahrradfreundlicher Arbeitgeber in Gold zertifiziert.

Übergabe Gold-Zertifikat als Fahrradfreundlicher Arbeitgeber an das Verkehrsministerium NRW
Verkehrsministerium NRW ist Fahrradfreundlicher Arbeitgeber in Gold © ADFC / Ludger Vortmann

Damit ist das Verkehrsministerium NRW Pionier: Es ist das erste Landesverkehrsministerium in Deutschland, das sich schon hat zertifizieren lassen. Insgesamt gibt es erst drei Landesministerien, die das Verfahren durchlaufen sind.
Am Dienstsitz im Düsseldorfer Stadttor bietet das Ministerium für Verkehr seinen Beschäftigten eine breite Palette fahrradfreundlicher Maßnahmen an, um gut zur Arbeit radeln zu können. Zum Beispiel sichere Abstellmöglichkeiten, eine Radreparaturstation vor dem Eingang und eine Fahrradwerkstatt im Gebäude.

Die Landesgeschäftsführerin des ADFC NRW Isabelle Klarenaar und Dr. Andreas K. Bittner als Landesvorstandsmitglied und Auditor überreichten das Zertifikat an die neue Verkehrsmnisterin Ina Brandes, die sich sehr freute:

„Die Auszeichnung mit dem Prädikat ‚Gold‘ ist für uns eine Ehre und Freude: Das Qualitätssiegel des ADFC zeigt, dass wir als fahrradfreundlicher Arbeitgeber auf dem richtigen Weg sind. Als Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen wollen wir auch in Zukunft vorangehen: Wir wollen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr gute Bedingungen anbieten, damit sie gerne mit dem Rad ins Büro kommen. Zur Arbeit zu radeln, schafft mehr Platz auf den Straßen, schont das Klima – und fördert nebenbei auch die eigene Gesundheit. Wir geben dem Radverkehr mehr Rückenwind!“

Isabelle Klarenaar, Landesgeschäftsführerin Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Nordrhein-Westfalen:

„Das Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalen geht mit gutem Beispiel voran. Es ist nicht nur ein Vorbild für andere Landesbehörden, sondern für viele andere Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen. Als erstes Verkehrsministerium in Deutschland zeigt dieser Arbeitgeber, dass Radfahren wichtig ist für den Klimaschutz – und, dass Mitarbeitende und Betrieb gleichermaßen profitieren. Denn wer mit dem Rad zur Arbeit kommt, entgeht dem Stau, tut was für die Umwelt und ist oft fitter und seltener krank.“

Die bereits vorhandene Infrastruktur der Räumlichkeiten des Verkehrsministerium im Stadttor in Düsseldor wurde für Radfahrende entsprechend angepasst und ausgebaut:

  • überdachte und diebstahlgeschützte Abstellplätze für private Fahrräder und Dienstfahrräder
  • eine Reparaturstation vor dem Gebäude
  • eine Reparaturstation im Gebäude
  • einen extra Wasch- und Trockenraum
  • sowie Duschen und Umkleiden für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Öffentlichkeitsarbeit zu Kampagnen wie „Stadtradeln“ und „Mit dem Rad zur Arbeit“
  • Informationen rund ums Rad und zur Gesundheit

Schon jetzt hat das Verkehrsministerium NRW unter den Beschäftigten einen Radverkehrsanteil von 20 Prozent. Bis in drei Jahren, wenn die Rezertifizierung ansteht, soll er um 50 Prozent gestiegen sein. Bei Stellenausschreibungen will die Behörde mit ihren Maßnahmen als Fahrradfreundlicher Arbeitgeber werben.

Dr. Andreas K. Bittner, Mitglied im ADFC-Landesvorstand, Berater und Auditor für die EU-ADFC-Initiative Fahrradfreundlicher Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen:

„Das Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalen hat seine Rolle als beispielgebende Behörde für die Förderung nachhaltiger und aktiver Mobilität erkannt und mit konsequenten Maßnahmen bei der eigenen Zertifizierung umgesetzt. In diesem Prozess haben die Verantwortlichen gelernt, wie wichtig nicht nur technische Details und Infrastruktur, sondern auch wertschätzende Aktivitäten für radelnde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind.“

Die neue EU-weite Zertifizierung "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber" wird seit 2017 vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) vergeben.

https://holzwickede.adfc.de/neuigkeit/nrw-verkehrsministerium-ist-fahrradfreundlicher-arbeitgeber-in-gold

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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