Movelo-Dienstrad der R+V-Versicherung in Wiesbaden

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150. Zertifikat verliehen: ADFC-Siegel "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber" boomt

150. Zertifikat verliehen:

ADFC-Siegel "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber" boomt, aber gute Radwege fehlen

Kürzlich hat der Fahrradclub ADFC die Aktion Mensch als 150. „Fahrradfreundlichen Arbeitgeber“ zertifiziert. Damit steht die Sozialorganisation in einer Reihe mit bekannten Namen wie E.ON, Infineon, MERA Tiernahrung, Targobank, DESY, R+V-Versicherung, Stadt Essen, Universitätsklinikum Bonn und vielen mehr. Seit Corona hat die Nachfrage nach dem Fahrrad-Label erheblich zugenommen. Immer mehr Unternehmen bemängeln jedoch die schlechte Radinfrastruktur in Deutschland, so der ADFC.      

Sara Tsudome, ADFC-Projektleiterin Fahrradfreundlicher Arbeitgeber sagt: „Das Fahrrad ist als umweltfreundliches und gesundes Verkehrsmittel einfach angesagt. Vielen Berufstätigen ist ein flinkes Fahrrad oder Pedelec heute wichtiger als ein Auto, mit dem man im Stau steht. Moderne Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben diesen Wandel im Mobilitätsverhalten frühzeitig erkannt und nutzen das Fahrradfreundlichkeits-Siegel, um gute Leute anzuziehen und zu halten. Die Nachfrage nach dem ADFC-Zertifikat war von Anfang an hoch, aber seit Corona laufen uns die Firmen fast die Türen ein. Was viele Zertifizierte allerdings schmerzlich vermissen, sind gute Radwege. Das ist ein Problem für die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! Deshalb fordern wir – auch im Namen von 150 Fahrradfreundlichen Arbeitgebern – den schnellen Ausbau der Radwegenetze, breite Radschnellwege und genügend Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen für Pendlerinnen und Pendler.“

Boom bei den Zertifizierungen seit Corona

Seit Einführung des EU-weiten Zertifikats „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ im März 2017 hat der ADFC mehr als 150 Betriebe mit über 190.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als fahrradfreundlich ausgezeichnet. In den ersten Jahren wurden durchschnittlich 20 Betriebe zertifiziert, im Corona-Jahr 2020 schon mehr als 40, im Sommer 2021 bereits mehr als 50, Tendenz weiter steigend. Das Branchenspektrum ist breit: Banken und Versicherungen, Wohnungsbaugesellschaften, Stadtwerke und Versorgungsunternehmen, Krankenhäuser, Industrie aber auch viele kleinere Hightech-Unternehmen lassen sich zertifizieren. Tsudome: „Viele Unternehmen haben sich Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele gegeben. Da kommt man am Fahrrad eigentlich nicht vorbei. Gesunde und fitte Mitarbeiter sind ein zweites wichtiges Motiv unserer Kunden. Oft sind es auch einfach Parkplatzprobleme – und Fahrradgaragen sind deutlich günstiger als Auto-Parkplätze zu mieten oder zu bauen.“

„Fahrradfreundliche Arbeitgeber“ in Bronze, Silber und Gold

Das Zertifikat des ADFC gibt es in Bronze, Silber und Gold. Voraussetzung für alle ist ein:e Mobilitäts-Koordinator:in als zentrale Anlaufstelle. Zusatzpunkte gibt es für großzügig gestaltete Fahrradparkplätze nah am Eingang, Umkleidemöglichkeiten und Duschen. Positiv bewertet werden auch Angebote zur Fahrradreparatur, saisonale Fahrrad-Checks, Diensträder, Mitmachaktionen wie „Mit dem Rad zur Arbeit“, individuelle Streckenberatung oder Betriebsausflüge mit dem Rad.

Fahrradpendeln wird immer beliebter

Obwohl die Wege zur Arbeit relativ lang sind, wird das Fahrradpendeln in Deutschland immer beliebter. Während im Jahr 2002 erst neun Prozent der Wege zum Arbeitsplatz mit dem Rad zurückgelegt wurden, waren es 2017 bereits 13 Prozent. Nach Einschätzung des ADFC könnte der Anteil durch Radschnellwege, durchgängige Radwegenetze und großzügige Fahrradparkhäuser bis 2030 mehr als verdoppelt werden. Tsudome: „Es kann nicht sein, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur im Auto sicher ins Büro kommen. Dieselbe Sicherheit und vergleichbaren Komfort fordern wir auch für Radfahrende.“

Hinweise an Redaktionen: Alle Infos zum Siegel gibt es auf www.fahrradfreundlicher-arbeitgeber.de. Eine Studie zum gesundheitlichen Nutzen des Fahrradpendels gibt es von EcoLibro. Die Zahlen zum Fahrradpendeln stammen aus Mobilität in Deutschland. Eine Auswahl an Themenfotos finden Sie unten. 

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 200.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

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Fahrradgarage von Hebie in Bielefeld

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Copyright: Hebie

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Fahrradstellplatz von Kärcher in Winnenden

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Reparaturstation der R+V-Versicherung in Frankfurt

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Movelo-Dienstrad der R+V-Versicherung in Wiesbaden

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https://holzwickede.adfc.de/pressemitteilung/150-zertifikat-verliehen-adfc-siegel-fahrradfreundlicher-arbeitgeber-boomt

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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