Nach Scheitern des Straßenverkehrsgesetzes: offener Brief des ADFC NRW

Düsseldorf, 29.11.2023 

Nr. 27/2023

Pressemitteilung

Nach dem Scheitern des Straßenverkehrsgesetzes im Bundesrat hat der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club in Nordrhein-Westfalen die Landesregierung zu schnellem Handeln aufgefordert. Das nicht beschlossene Straßenverkehrsgesetz sei ein herber Rückschlag für die Städte in NRW.

In einem offenen Brief an Ministerpräsident Hendrik Wüst und die Mitglieder der Landesregierung zeigen sich die Landesvorsitzenden des ADFC NRW, Rebecca Heinz und Axel Fell, zutiefst besorgt: “Wir bedauern, dass NRW im Bundesrat der Gesetzesänderung nicht zugestimmt hat und anscheinend kein gemeinsames Ziel für die Mobilität der Menschen in NRW vor Augen hat. Die versagte Zustimmung weist auf Uneinigkeit innerhalb der NRW-Koalition hin. Damit blockiert sie die im zweiten Schritt dringend nötigen Änderungen der Straßenverkehrsordnung, die CDU und Grüne ja im gemeinsamen Koalitionsvertrag als wichtiges Ziel definiert haben.”

Im Koalitionsvertrag mit dem Titel “Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen” hatten CDU und Grüne vereinbart: “Wir werden uns im Rahmen der Novellierung der Straßenverkehrsordnung dafür einsetzen, dass die Kommunen mehr Handlungsspielräume für mehr Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität erhalten.“

Der ADFC NRW fordert die Landesregierung auf, das Straßenverkehrsgesetz entsprechend dem Koalitionsvertrag und im Sinne der Forderungen der Initiative “Lebenswerte Städte durch angepasste Geschwindigkeiten” im Vermittlungsausschuss neu zu verhandeln. Aachen und Münster hatten gemeinsam mit fünf weiteren Städten in Deutschland die Initiative ins Leben gerufen, der sich inzwischen mehr als 1.000 Kommunen angeschlossen haben. Auch 152 Städte aus Nordrhein-Westfalen fordern eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes, das noch aus der Kaiserzeit stammt. Es erschwert bisher zum Beispiel die Umsetzung von geschützten Radfahrstreifen, Fahrradstraßen oder großflächigem Tempo 30 außerhalb von Wohngebieten.

Rebecca Heinz, Landesvorsitzende des ADFC NRW, sagt: “152 Städte in NRW, darunter 22 unserer 30 Großstädte, haben sich diese Reform so sehr gewünscht. Sie wollen sich endlich von bürokratischen Fesseln befreien und die Mobilität in ihren Städten nachhaltig und lebenswert gestalten. Sollen sie ihre Pläne nun auf unbestimmte Zeit wieder in der Schublade verschwinden lassen? Das Abstimmungsverhalten unserer Landesregierung lässt leider politische Verlässlichkeit vermissen.”

Die Landesregierung habe damit auch ein bedauerliches Signal an die Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen in Nordrhein-Westfalen gesendet. Dies könne zu weiterer Politikverdrossenheit führen, befürchtet der Fahrrad-Club.

Der Landesvorsitzende Axel Fell sagte:  “Wir appellieren an Ihre Landesregierung, Herr Ministerpräsident Wüst:  Verfolgen Sie über parteipolitische Grenzen hinweg das gemeinsame Ziel einer sicheren, leistungsfähigen und nachhaltigen Verkehrsinfrastruktur!  Setzen Sie sich dafür ein, dass die für NRW so wichtige Reform nicht auf die lange Bank geschoben wird. Verhandeln Sie im Vermittlungsausschuss, dessen Mitglied Sie sind, im Interesse der Städte in NRW und der hier lebenden Menschen ein starkes Straßenverkehrsgesetz, das noch über den bisherigen Entwurf hinausgeht!”


Pressekontakt:
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Landesvorsitzende des ADFC NRW Rebecca Heinz und Axel Fell

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Axel Fell, Landesvorsitzender ADFC NRW

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https://holzwickede.adfc.de/pressemitteilung/adfc-landesvorsitzende-aeussern-sich-zum-scheitern-des-strassenverkehrsgesetzes

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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