Bündnis fordert Umdenken bei klimaschädlicher Verkehrspolitik

Nr. 24/2021, Köln/Düsseldorf 24.08.2021

Gemeinsame Pressemitteilung zur Verbändeanhörung im Landtag zum Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz am 25.08.2021

Die Initiator*innen und Unterstützer*innen der erfolgreichen Volksinitiative ‚Aufbruch Fahrrad‘ verlangen von der nordrhein-westfälischen Landesregierung, dass sie ihren Entwurf zum Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW) grundlegend nachbessert.

Dabei rufen sie Ministerpräsidenten Armin Laschet und Verkehrsminister Hendrik Wüst auf, ihren Handlungsspielraum zu nutzen und sowohl die von den Verkehrs- und Umweltverbänden eingebrachten Vorschläge zu berücksichtigen, als auch offen für Vorschläge der Fraktion Bündnis 90/Grüne zu sein. Diese hatte einen eigenen und zum Teil weitreichenderen Gesetzentwurf eingebracht. 

Stellvertretend für das breite Bündnis bemängeln ADFC, BUND, NABU, RADKOMM und VCD die unzureichende Verbindlichkeit vieler Regelungen, die nicht dauerhafte finanzielle Absicherung der Radverkehrsförderung und eine fehlende klare zeitliche Perspektive. So sei zwar das zentrale Ziel der Volksinitiative, den Anteil des Radverkehrs von heute rund zehn auf 25 Prozent mehr als zu verdoppeln, aufgegriffen worden, allerdings ohne das Zieljahr 2025.

Auch die Forderungen nach 1.000 Kilometern Radschnellwege für den Pendelverkehr bis 2025, die Schaffung von 300 Kilometern überregionaler Radwege pro Jahr, die Unterstützung der Kommunen, die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen und die verbindliche Aus- und Fortbildung, blieben innerhalb des Gesetzestextes unberücksichtigt.

Das Bündnis wünscht sich auch eine bessere Verankerung der Bürger*innen-Beteiligung an den vorgesehenen Aktions- und Bedarfsplänen und an der Radverkehrsförderung insgesamt. 
 

Unterm Strich bliebe der Gesetzentwurf damit sowohl hinter den, im bisherigen Verfahren geweckten, Erwartungen vieler Menschen für eine nachhaltige, selbstbestimmte und menschenfreundliche Fortbewegung zurück. Er trage außerdem nicht dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur erforderlichen zeitnahen Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen Rechnung. Angesichts des gerade veröffentlichten Berichts des Weltklimarats (IPCC) fordert das Bündnis, dass das Land NRW als eines der Bundesländer mit dem höchsten Schadstoffausstoß im Verkehrssektor alle Maßnahmen nutzt, um das klimafreundliche Radfahren zu fördern und diese verbindlich im FaNaG NRW festschreibt. Denn das Zeitfenster, in dem die Erwärmung der Erde noch auf 1,5 Grad begrenzt werden kann, schließt sich laut IPCC schneller als bisher vermutet.

Der fortschreitende Klimawandel und die landesweit prekäre Verkehrssituation erforderten eine Neubewertung des Gesetzentwurfs, eine beherzte Mobilitätswende und ein klares Bekenntnis zur Umverteilung des Straßenraums zugunsten des Rad- und Fußverkehrs. Insofern müsse der Gesetzentwurf an vielen Stellen optimiert und ergänzt werden.

Nachfolgend finden Sie die Zitate und Kontaktdaten der beteiligten Organisationen für Ihre Berichterstattung:

ADFC NRW
 
„Die Landesregierung hat jetzt bei der Gestaltung des ersten Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes in einem Flächenland den Klimaschutz selbst in der Hand. Beenden Sie die bislang überwiegend autozentrierte Verkehrspolitik, die das Klima schädigt, die Luft in den Städten verpestet und Menschen durch Lärm krank macht. Wir fordern Sie auf, Herr Laschet, steuern Sie um! Wir nehmen Sie beim Klimaschutz beim Wort.“

Axel Fell, Landesvorsitzender ADFC NRW


Kontakt: Ludger Vortmann, Pressesprecher ADFC NRW, 0151 67534402

presse [at] adfc-nrw.de

www.adfc-nrw.de

BUND NRW

„Wir brauchen ein Sofortprogramm für die Verkehrswende weg vom Auto und hin zum Fuß- und Radverkehr. Dazu gehört die konsequente und schnelle Umwidmung von Verkehrsflächen. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf darf nicht zum Alibi verkommen. Die autozentrierte Politik der Landesregierung muss endlich ein Ende haben.“

Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND NRW

Kontakt: Dirk Jansen, Geschäftsleiter BUND NRW, 0172 29 29 733
dirk.jansen [at] bund-nrw.de
www.bund-nrw.de/mobilitaet

NABU NRW

„Nur mit einer raschen und konsequenten Mobilitätswende mit klaren Präferenzen weg vom motorisierten Individualverkehr werden wir unsere Klimaziele noch erreichen können. Deswegen ist auch ein konsequentes Fahrradgesetz für NRW so wichtig: Das Umsteuern muss in der Verkehrspolitik in NRW sichtbar und konkret werden.“

Dr. Heide Naderer, Vorsitzende des Naturschutzbund (NABU) NRW  

Kontakt: Dr. Heide Naderer, Landesvorsitzende NABU NRW,0211 1592 51-41

Vorsitz [at] NABU-NRW.de

https://nrw.nabu.de

RADKOMM

„Aufbruch Fahrrad ist die erfolgreichste Volksinitiative, die NRW je hatte. Die Politik hat Ende 2019 zugesagt, alle Forderungen aufzugreifen und ein Gesetz zu formulieren, das mehr ist als Symbolpolitik. Der Gesetzesentwurf zeigt diese Entschlossenheit bisher nicht. Wir brauchen mutige und messbare Ziele für ein modernes NRW. Und das Ziel von 25% Radverkehrsanteil bis 2025.“

Dr. Ute Symanski, Vorsitzende von RADKOMM und Vertrauensperson von Aufbruch Fahrrad

Kontakt: Dr. Ute Symanski, 0170 3428453
ute.symanski [at] radkomm.de

www.radkomm.de


VCD NRW
"Eine deutliche Ausweitung des emissionsfreien Radverkehrs in NRW würde einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten - dazu müsste er jedoch deutlich stärker als im Gesetzentwurf, im Aktionsplan und im Haushaltsplan 2022 skizziert gefördert werden. Die geplanten Rekordinvestitionen 2022 für die Modernisierung der Straßen erzeugen jedoch zusätzlichen PKW-Verkehr und verschärfen so weiter die Klimakrise. Zudem nimmt die Versiegelung der Landschaft zu und schädigt die Resilienz gegenüber den Klimafolgen. In vielen Kommunen fehlt Personal für Erhalt, Aus- und Neubau von Radwegen. Das Land sollte hier neben der Ausweitung der finanziellen Unterstützung auch für Planungen umfangreich koordinierend Hilfe organisieren."

Heidi Wenke, VCD-Landesvorstand 


Kontakt: Heidi Wenke, 0211-164949-7
 heidi.wenke@vcd-nrw.de
https://nrw.vcd.org
 


https://holzwickede.adfc.de/pressemitteilung/buendnis-fordert-umdenken-bei-klimaschaedlicher-verkehrspolitik

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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