Fahrrad-Volksinitiative "Aufbruch Fahrrad"

Düsseldorf, 15.06.2018

Am 16. Juni ist auf dem Kölner Fahrrad-Kongress RADKOMM der Startschuss für die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ gefallen. Nach Diesel-Skandal, Feinstaub-Alarm, Stau-Rekorden kann es in Nordrhein-Westfalen so nicht weitergehen.

Unsere Städte platzen aus allen Nähten, der Verkehr wird immer mehr, Stress und Parkplatzmangel gehören zur Tagesordnung. Trotzdem steigen immer noch viele Menschen ins Auto, weil sie den Eindruck haben, nicht sicher und komfortabel Radfahren zu können. Wie die Statistik zeigt, fallen etwa 50 Prozent aller Autofahrten auf den kurzen Strecken an, also auf Fahrten bis fünf Kilometer. Genau diese Fahrten lassen sich problemlos mit dem Fahrrad zurücklegen. Kopenhagen und die Niederlande machen seit Jahren vor, wie es geht. Wenn sich die Menschen auf dem Fahrrad sicher fühlen und die Infrastruktur in Form von guten und komfortablen Radwegen vorhanden ist, kann das Fahrrad ein Teil der Lösung sein. Die Mobilitätswende ist längst überfällig. Mit der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ soll ein Fahrradgesetz für Nordrhein-Westfalen in greifbare Nähe rücken.

Zu den Initiatoren der Volksinitiative gehören RADKOMM e.V. und der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) NRW. Außerdem hat sich ein breites Aktionsbündnis gebildet, dem mehr als 60 Unterstützer aus den Bereichen Umwelt und Verkehr angehören. Mit einer starken Allianz, die täglich wächst, soll der Aufbruch in ein modernes und bewegliches Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht werden. Ziel ist, dass der landesweite Radverkehrsanteil bis zum Jahr 2025 von 8% auf 25% ansteigt.

„Ein bisher beispielloses Aktionsbündnis will den Akteuren in Politik und Verwaltung zeigen, wie viele Menschen in NRW sich eine Mobilitätswende wünschen. Wir skizzieren neun Maßnahmen zur Förderung der Fahrradmobilität, die idealerweise in einem Fahrradgesetz verankert werden. Wenn wir es schaffen, innerhalb eines Jahres mindestens 66.000 Unterschriften von Unterstützerinnen und Unterstützern im Land zu sammeln, wird der Landtag in NRW sich mit unseren Forderungen befassen.“, erklärt Dr. Ute Symanski, Vorsitzende der RADKOMM e.V. die Idee der Volksinitiative.

„Der Ausbau der Fahrrad-Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen ist längst überfällig. Das Fahrrad braucht eine gute Infrastruktur, gute Wegenetze und ausreichend Platz. Wir fordern die konsequente Ausrichtung der Verkehrsplanung an der „Vision Zero – Null Verkehrstote.“, sagt Thomas Semmelmann, Vorsitzender des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) NRW.

Die Volksinitiative hat dazu folgende neun Forderungen formuliert:
1.    Mehr Verkehrssicherheit auf Straßen und Radwegen
2.    NRW wirbt für mehr Radverkehr

3.    1000 Kilometer Radschnellwege für den Pendelverkehr

4.    300 Kilometer überregionale Radwege pro Jahr
5.    Fahrradstraßen und Radinfrastruktur in den Kommunen

6.    Mehr Fahrrad-Expertise in Ministerien und Behörden

7.    Kostenlose Mitnahme im Nahverkehr
8.    Fahrradparken und E-Bike Stationen
9.    Förderung von Lastenrädern

Die Volksinitiative ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland. Um eine Volksinitiative erfolgreich durchzuführen, müssen die Initiatoren eine festgelegte Zahl an Unterschriften (66.000 in NRW) von wahlberechtigten Unterstützerinnen und Unterstützern vorlegen. Das Aktionsbündnis sucht deshalb Interessierte, die beim Sammeln von Unterschriften mithelfen. Gesammelt wird auch auf allen Großveranstaltungen wie Fahrrad-Sternfahrten, Messen oder Kongressen rund um Nachhaltigkeit und nachhaltige Mobilität. Oder beim Public Viewing zur WM.

Das Aktionsbündnis Aufbruch Fahrrad gründete sich im Frühjahr 2017 und umfasst bereits über 70 Organisationen und Verbände landesweit. Mitglieder des Aktionsbündnisses sind neben dem Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) NRW und dem RADKOMM e.V. der BUND NRW, das Institut für Kirche und Gesellschaft NABU NRW, Robin Wood oder der VCD Landesverband NRW, ebenso viele Orts- und Kreisverbände von ADFC und VCD oder lokale Initiativen.

Das Instrument des Radentscheids und der Fahrrad-Initiativen versteht sich als „Verkehrswende von unten“ und hat seinen Ursprung in Berlin. Dort soll am 28. Juni 2018 nach erfolgreichem Radentscheid das erste deutsche Fahrradgesetz in Form eines „Mobilitätsgesetzes“ beschlossen werden.


https://holzwickede.adfc.de/pressemitteilung/fahrrad-volksinitiative-aufbruch-fahrrad

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt