
Das Oberlandesgericht hat als erstes Gericht in Deutschland eine Zertifizierung der Fahrradfreundlichen Arbeitgeber erhalten. OLG-Präsdent Dr. Werner Richter nahm das Zertifikat für die Gold-Zertifizierung am 16. Oktober 2025 entgegen. v.l. Justizwachmeister (N.N.), Maren Knappke (Richterin), Ulrike Schmitz (Geschäftsstellenleiterin), Kristina Brückler (Personalrätin), OLG-Präsident Dr. Werner Richter, Andreas K. Bittner (ADFC "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber"), Ulrich Pegelow (Vorstand ADFC Düsseldorf), Richard Vieregge (Radverkehrskoordinator und Richterrat), Marc Zietan (Landesvorstand ADFC NRW). © ADFC
OLG Düsseldorf erstes Gericht bundesweit Fahrradfreundlicher Arbeitgeber
Düsseldorf, 17. Oktober 2025
17/25
ADFC NRW zeichnet aus mit Gold
OLG Düsseldorf erstes Gericht bundesweit zertifiziert als Fahrradfreundlicher Arbeitgeber
Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub Nordrhein-Westfalen (ADFC NRW) hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am 16. Oktober 2025 als Fahrradfreundlicher Arbeitgeber ausgezeichnet. Damit ist das OLG Düsseldorf bundesweit das erste Gericht, das als Arbeitgeber für seine Fahrradförderung ausgezeichnet wird. Der ADFC NRW zeichnete das Gericht mit dem Gold-Zertifikat – der höchstmöglichen Auszeichnungsstufe - aus. Mit seiner Fahrradförderung trägt das Gericht zur Umsetzung des landesweiten Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes (FaNaG) bei.
Marc Zietan, im NRW-Landesvorstand zuständig für die Fahrradfreundlichen Arbeitgeber, sagt: „In unserem Fahrradgesetz für NRW ist die Zielsetzung enthalten, dass alle Landesbetriebe und Organe der Rechtspflege bis Ende 2026 barrierefreie, wettergeschützte Radabstellanlagen für einen Teil ihrer Belegschaft einrichten sollen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf trägt mit seinem Engagement für nachhaltige Mobilität und die Förderung fahrradfreundlicher Arbeitsbedingungen seinen Teil dazu bei, dass dieses Ziel Realität wird. Wir ermuntern alle Landesbetriebe und Gerichte in NRW: Schließen Sie sich dem OLG Düsseldorf an und lassen Sie sich als fahrradfreundlicher Arbeitgeber zertifizieren. Wir sehen Ihren Einsatz fürs Fahrrad und honorieren das!“
Darum wurde das OLG Düsseldorf mit Gold ausgezeichnet
Nach den Standards der EU-ADFC-Initiative "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber" wurden u.a. als besonders herausragend bewertet:
- Sichere, wettergeschützte und barrierefreie Stellplätze
- Großzügige Umkleidekabinen mit Duschen
- Anschaffung weiterer Diensträder und eines E-Bikes mit Wallbox
- Ein Fahrradkoordinator treibt das Engagement voran.
Zudem nehmen Angehörige des Oberlandesgerichts seit mehreren Jahren an der nachhaltigen Mobilitätskampagne „Stadtradeln“ mit einem eigenen Team teil. Zahlreiche Mitarbeitende legen ihren Arbeitsweg regelmäßig mit dem Fahrrad zurück und bewältigen dabei Strecken bis zu 35 Kilometern.
Fahrradfreundliche Arbeitgeber in NRW
Das EU-weite Siegel „Zertifizierter Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ wird in Deutschland exklusiv vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) vergeben. In der Landeshauptstadt Düsseldorf sind unter anderem das Landesamt für Besoldung und Versorgung des Landes Nordrhein-Westfalen, die Uniklinik Düsseldorf und die Stadtwerke Düsseldorf zertifiziert. Weitere der in Nordrhein-Westfalen zertifizierten Arbeitgeber sind einsehbar unter https://nrw.adfc.de/neuigkeit/neue-fahrradfreundliche-arbeitgeber-in-nordrhein-westfalen. Mehr Informationen zu dem Projekt der Fahrradfreundlichen Arbeitgeber und eine Übersichtskarte aller zertifizierten Arbeitgeber bundesweit sind zu finden auf: https://www.fahrradfreundlicher-arbeitgeber.de/