Unfallstelle mit gelben Markierungen im Fahrradform

Unfallstelle mit gelben Markierungen in Form eines Fahrrads und eines Autos © ADFC NRW / Ludger Vortmann

„Ride of Silence 2021“: Schweigeminuten für getötete Radfahrer*innen

Nr. 10/2021, Düsseldorf, 18.05.2021

In Nordrhein-Westfalen erinnern am Mittwoch, 19. Mai 2021, ADFC-Gruppen, Fahrradaktivist*innen und Rad-Initiativen an getötete und schwerverletzte Fahrradfahrende.

Der „Ride of Silence“ ist eine Schweigefahrt, bei der Menschen weltweit der im Straßenverkehr getöteten Radfahrerinnen und Radfahrer gedenken. In weißer Kleidung begeben sie sich an Unfallorte, wo Radfahrende getötet oder schwer verletzt wurden. Wegen der Coronapandemie finden viele dieser Aktionen in diesem Jahr wie schon 2020 nicht oder in anderer Form statt. So verweist der ADFC Köln auf seine letztjährige Aktion, bei der über Geo-Koordinaten verschiedene Unfallstellen im Stadtgebiet gefunden werden können. Ein Video erläutert die Gefahrenstellen.

An vielen Stellen in Nordrhein-Westfalen erinnern weiße Fahrräder (Ghost-Bikes) an Unfälle. Allein 2020 kamen laut Unfallstatistik der nordrhein-westfälischen Polizei 106 Fahrer*innen von Fahrrädern und Pedelecs durch Unfälle ums Leben. Für Annette Quaedvlieg und Axel Fell, die den ADFC-Landesverband als Doppelspitze führen, ein trauriger Tag. Daher fordern sie die Politiker*innen aller Landtagsfraktionen auf, sich im Rahmen der anstehenden Beratungen zum Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz konsequent für die ‚Vision Zero‘ und die Umsetzung von Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit einzusetzen.

Axel Fell, Landesvorsitzender des ADFC NRW: „Wir müssen die Vision Zero umsetzen, also das Ziel von null Verkehrstoten und schwerverletzten Radfahrenden. Dazu brauchen wir aber endlich die Umverteilung des vorhandenen Platzes, um eine Fahrradinfrastruktur zu schaffen, die menschliche Fehler verzeiht: Also genug Abstand zu parkenden Autos sowie sichere Kreuzungen und Einmündungen, denn dort passieren ja immer noch die meisten Unfälle durch Kollisionen mit Autos.“

Annette Quaedvlieg, stellvertretende Landesvorsitzende des ADFC NRW: “Unsere Forderungen zum Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW machen sichere Radwege zur Pflicht: räumlich getrennte Geh- und Radwege - und da, wo Fahrräder und Autos auf einer Spur unterwegs sein müssen, maximal Tempo 30! Die Politik muss jetzt die Weichen dafür stellen. Durch ein Fahrradgesetz, das verbindliche Ziele vorgibt, ausreichendes Personal und finanzielle Mittel bereitstellt und dauerhaft sichert.“

Der ADFC-Fahrradklimatest 2020 legte die Kernprobleme offen: Mehr als 60.000 Menschen in NRW haben abgestimmt und empfinden das Radfahren in Städten oft als Stress: Fehlende Abstände beim Überholvorgang, gefährlich nahe Autotüren oder kaputte oder zu schmale Oberflächen von Radwegen sowie Falschparker auf Radwegen und Radfahrstreifen. Daher fordert der Fahrrad-Club in NRW ein "Fahrradgesetz", das Radfahren sicherer macht. 

Einige Termine am 19.05.2021 finden Sie hier:

Ride of Silence

Essen

Weberplatz

19:00 - 21:00

Ride of Silence

Duisburg

Bürgermeister Lehr-Brücke/Ruhrorter Straße /Speditionsinsel

19:00 - 20.00

Ride of Silence

Bonn

Münsterplatz

18:00

Ride of Silence

Gladbeck

Rathausvorplatz

19:00

Ride of Silence

Mönchengladbach

Markt

18:30

Minute of Silence

Marl

Schachtstr./B225

18:00

Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit mehr als 51.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In rund 40 Kreisverbänden und 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrads ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.

Kontakt
Ludger Vortmann
Pressesprecher
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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club NRW e.V. (ADFC NRW)
Landesverband NRW
Karlstr. 88, 40210 Düsseldorf
Tel. 0211-6870813
Mobil 0151-67534402

Mail: presse [at] adfc-nrw.de
Internet: www.adfc-nrw.de


https://holzwickede.adfc.de/pressemitteilung/ride-of-silence-2021-schweigeminuten-fuer-getoetete-radfahrerinnen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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