Tipps zur richtigen Fahrradbeleuchtung

Düsseldorf, 29.10.2018

Die Tage werden kürzer und spätestens seit der Zeitumstellung auf die Winterzeit gilt: Wer auf dem Rad gut gesehen und als gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer wahrgenommen werden möchte, muss für funktionsfähiges Licht an seinem Fahrrad sorgen.

Gesetzlich vorgeschrieben sind:

  • Ein Frontscheinwerfer und ein weißer Reflektor,
  • ein Rücklicht und ein roter Rückstrahler
  • umlaufende Reflexstreifen an Vorder- und Hinterreifen oder gelbe Reflektoren in den Speichen oder reflektierende Speichensticks in allen Speichen sowie
  • je zwei gelbe Reflektoren an den Pedalen.

Für Radanhänger gelten folgende Regelungen:

  • Anhänger ab 60 Zentimeter Breite müssen mit zwei weißen Reflektoren nach vorne sowie einer roten Schlussleuchte und zwei roten Reflektoren auf der Rückseite ausgestattet sein.
  • Anhänger mit mehr als 1 Meter Breite benötigen zusätzlich eine weiße Frontleuchte. Unabhängig von der Breite dürfen ein weiteres Rücklicht sowie weitere Reflektoren angebracht sein.
  • Das Anbringen von Fahrtrichtungsanzeigern zum Richtungswechsel ist zukünftig bei mehrspurigen Fahrzeugen erlaubt.


Beschaffenheit von Lichtanlagen
Batterie- oder Akku betriebene Lichtanlagen dürfen inzwischen an allen Fahrrädern verwendet werden. Alle am Rad angebrachten Leuchtmittel benötigen das amtliche Prüfzeichen, bestehend aus einer Wellenlinie, dem Buchstaben „K“ und einer Ziffernfolge. Alle Lichtanlagen, die das Prüfzeichen nicht tragen, dürfen weder als Fahrradbeleuchtung verkauft - noch am Rad angebracht werden. Das gilt auch für die beliebten Blinklichter, die generell am Rad nicht erlaubt sind. Für Zusatzleuchten, die am Körper getragen werden, gibt es keine Einschränkungen, solange sie andere Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigen. Helle Stirnlampen sind daher im Verkehr nicht zulässig, da sie entgegenkommende Verkehrsteilnehmer in gefährlicher Weise blenden.

An Rädern für Grundschulkinder ist eine fest installierte Beleuchtung weiterhin sinnvoll, weil Stecklampen gerne vergessen werden oder die Kinder mit der Kontrolle des Akkustandes überfordert sind. Außerdem sollten Eltern die Funktionstüchtigkeit der Beleuchtung an einem Kinder- oder Jungendfahrrad regelmäßig überprüfen.

Wartungsfreie und ausfallsichere Lichttechnik
Allen Alltagsradlerinnen und Alltagsradlern rät der ADFC NRW zu nahezu wartungsfreier und ausfallsicherer Lichttechnik mit Nabendynamo und LED-Leuchten. Der Generator in der Vorderradnabe ist im Gegensatz zum antiquierten Seitenläufer leise und leichtgängig und liefert auch bei Regen und Schnee zuverlässig Strom; die LED-Leuchten sind langlebig und geben auch bei Schlaglöchern und Rüttelpisten zuverlässig Licht. Außerdem wird die Fahrbahn fast taghell ausgeleuchtet, Hindernisse erkennt man so frühzeitig. Ein LED-Rücklicht mit Standlicht und eventuell mit Bremslichtfunktion sowie der ausfallsichere LED-Frontscheinwerfer sorgen dafür, dass Radfahrer kaum zu übersehen sind. Wichtig ist, dass solche Hochleistungsscheinwerfer richtig eingestellt werden. Etwa zehn Meter vor dem Rad sollte die hellste Stelle des Scheinwerfers die Fahrbahn erreichen. An einer weißen Wand kann man dies selber kontrollieren. Ist die Lampe zu hoch eingestellt, werden entgegenkommende Radler, Fußgänger und sogar Kraftfahrzeuge gefährlich geblendet.

Wer die Beleuchtung an seinem Fahrrad nicht selbst warten oder überprüfen möchte, sollte sich an ein Fachgeschäft wenden. Viele Fahrradhändler bieten zum Winter eine preiswerte Inspektion an. Bereits für etwa 100 Euro kann man älteres Fahrradlicht umrüsten lassen auf eine ausfallsichere und wartungsfreie Beleuchtung.

Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit über 41.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In knapp 40 Kreisverbänden und 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrads ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrerinnen und -fahrern mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.


https://holzwickede.adfc.de/pressemitteilung/tipps-zur-richtigen-fahrradbeleuchtung

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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