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Newsletter August 2021

Neues vom Vorstand August 2021

Liebe Radfahrer*innen,

es macht allen wieder Spass gemeinsame Touren zu unternehmen.

Die Mittwochstouren werden sehr gut angenommen und auch die letzten Sonntagstouren erfreuten sich vieler Teilnehmer.

1. Touren

Die Coronaschutzverordnung läßt auch weiterhin gemeinsame Fahrten zu.

Bei der anschließenden Einkehr sollten die Teilnehmer geimpft, genesen oder getestet sein. (siehe Info weiter unten)

Sollte sich daran etwas ändern, werden wir euch zeitnah informieren.

Das aktuelle Tourenangebot mit allen Details entnehmt bitte unserer Vereins-Homepage.

Link bitte anklicken: ADFC Touren
 

2. Berichterstattung in den Medien

Wie viele von euch sicher gelesen haben, waren wir mit zwei Artikeln im Hellweger-Anzeiger vertreten.

Zum Einen ging es um automatische Grünphase an Fußgängerampeln in Holzwickede und zum Anderen um die schwierige Verkehrssituation für Radfahrer an der Kreuzung Opherdicker Str. - Massener Str..

Wir sind gespannt, ob sich die Verwaltung unserer Kritik annimmt und für Besserung sorgt.

3. Mitgliederversammlung

Bitte vormerken: Am 21 September findet die Mitgliederversammlung der Ortsgruppe Holzwickede im Rosengarten (Außengastronomie) statt. Eine Einladung erhaltet ihr fristgerecht drei Wochen vorher mit der Tagesordnung.

Wir würden uns über eine rege Teilnahme freuen und gerne mit euch darüber ins Gespräch kommen, was wir zukünftig noch besser machen können.

4. Zur Info

Hier ein Auszug aus der bis zum 19.August geltenden Coronaschutzverordnung:

§ 19  Gastronomie


(1) Die Zulässigkeit des Betriebs von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés,
Kantinen, Mensen und anderen gastronomischen Einrichtungen richtet sich nach den folgenden
Vorschriften.
(2) In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 3 sind nur zulässig:
1. Angebote der Außengastronomie für Personen mit Negativtestnachweis, wobei den Gästen
ein Sitzplatz und an Theken oder Stehtischen ein Stehplatz zugewiesen werden und die
einfache Rückverfolgbarkeit unter Erfassung des genutzten Tisches sichergestellt sein
muss sowie zwischen allen Personen, die nicht nach § 4 Absatz 2 untereinander den Mindestabstand
unterschreiten dürfen, der Mindestabstand sowohl zwischen Sitzplätzen am
selben oder an unterschiedlichen Tischen als auch zwischen Stehplätzen gewahrt werden
muss, sofern nicht eine bauliche Abtrennung zwischen den Tischen vorhanden ist, die eine
Übertragung von Viren für den Tisch- und kompletten Sitzbereich verhindert,

Wir wünschen allen eine schöne Sommerzeit und allzeit gutes Radfahrwetter.

-------------------------------------------------
Rainer Wortmann (Schriftführer ADFC)
Bonner Allee 18
59439 Holzwickede
Tel. 02301 12674
E-Mail  wortmann.rainer@web.de

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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