Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Holzwickede

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Newsletter August 2021

Neues vom Vorstand August 2021

Liebe Radfahrer*innen,

es macht allen wieder Spass gemeinsame Touren zu unternehmen.

Die Mittwochstouren werden sehr gut angenommen und auch die letzten Sonntagstouren erfreuten sich vieler Teilnehmer.

1. Touren

Die Coronaschutzverordnung läßt auch weiterhin gemeinsame Fahrten zu.

Bei der anschließenden Einkehr sollten die Teilnehmer geimpft, genesen oder getestet sein. (siehe Info weiter unten)

Sollte sich daran etwas ändern, werden wir euch zeitnah informieren.

Das aktuelle Tourenangebot mit allen Details entnehmt bitte unserer Vereins-Homepage.

Link bitte anklicken: ADFC Touren
 

2. Berichterstattung in den Medien

Wie viele von euch sicher gelesen haben, waren wir mit zwei Artikeln im Hellweger-Anzeiger vertreten.

Zum Einen ging es um automatische Grünphase an Fußgängerampeln in Holzwickede und zum Anderen um die schwierige Verkehrssituation für Radfahrer an der Kreuzung Opherdicker Str. - Massener Str..

Wir sind gespannt, ob sich die Verwaltung unserer Kritik annimmt und für Besserung sorgt.

3. Mitgliederversammlung

Bitte vormerken: Am 21 September findet die Mitgliederversammlung der Ortsgruppe Holzwickede im Rosengarten (Außengastronomie) statt. Eine Einladung erhaltet ihr fristgerecht drei Wochen vorher mit der Tagesordnung.

Wir würden uns über eine rege Teilnahme freuen und gerne mit euch darüber ins Gespräch kommen, was wir zukünftig noch besser machen können.

4. Zur Info

Hier ein Auszug aus der bis zum 19.August geltenden Coronaschutzverordnung:

§ 19  Gastronomie


(1) Die Zulässigkeit des Betriebs von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés,
Kantinen, Mensen und anderen gastronomischen Einrichtungen richtet sich nach den folgenden
Vorschriften.
(2) In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 3 sind nur zulässig:
1. Angebote der Außengastronomie für Personen mit Negativtestnachweis, wobei den Gästen
ein Sitzplatz und an Theken oder Stehtischen ein Stehplatz zugewiesen werden und die
einfache Rückverfolgbarkeit unter Erfassung des genutzten Tisches sichergestellt sein
muss sowie zwischen allen Personen, die nicht nach § 4 Absatz 2 untereinander den Mindestabstand
unterschreiten dürfen, der Mindestabstand sowohl zwischen Sitzplätzen am
selben oder an unterschiedlichen Tischen als auch zwischen Stehplätzen gewahrt werden
muss, sofern nicht eine bauliche Abtrennung zwischen den Tischen vorhanden ist, die eine
Übertragung von Viren für den Tisch- und kompletten Sitzbereich verhindert,

Wir wünschen allen eine schöne Sommerzeit und allzeit gutes Radfahrwetter.

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Rainer Wortmann (Schriftführer ADFC)
Bonner Allee 18
59439 Holzwickede
Tel. 02301 12674
E-Mail  wortmann.rainer@web.de

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