Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Holzwickede

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Newsletter März 2021

Neue Infos vom Vorstand im März

Liebe RadfahrerInnen,

die warme Sonne im Februar hat sicher schon so manchen auf´s Rad gelockt. Und es tat mal wieder richtig gut.

Was gibt es Neues zu berichten:

1. Termine

Die Stammtischtreffen fallen weiterhin aus. Ob wir nach der Zeitumstellung Ende März wieder unsere beliebten Mittwochstouren anbieten können ist auch noch nicht abzusehen. Nach und nach werden immer mehr MitgliederInnen geimpft sein und es wird sicherlich - bei sinkenden Infektionszahlen - ein "sicheres" Radfahren in kleinen Gruppen ermöglicht werden.

2. Beflockung von Radkleidung

Wer gerne auf seiner Radkleidung eine Beflockung mit  "ADFC-Holzwickede" wünscht, kann sich bei Rolf Bökenfeld melden. Zum Preis von 5 Euro/Kleidungsstück wird Sport Leiß den Aufdruck vornehmen, mit eigener Werbung sogar kostenlos.

3.Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes Kreis Unna

Es tut sich etwas im Kreis und wir können dabei sein!

Ziele und Inhalte des Verkehrskonzeptes

  • Übernahme des Radschnellwegs RS1 und des Regionalen Radwegenetzes des RVR als Basisnetz
  • Erstellung eines hierarchisierten Kreisradnetzes für den Alltagsradverkehr
  • Radhauptverbindungen ( >500 -<2000 Radfahrende/Tag)
  • Radverbindungen ( <500 Radfahrende/Tag)
  • Kreisradnetz vorzugsweise auf/an Kreisstraßen -> sichert Umsetzbarkeit
  • Gute und direkte Verbindungen mit möglichst hohen Qualitätsstandards

Im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens wird allen Akteuren die Möglichkeit gegeben in der Zeit vom 01.03.2021 bis 01.06.2021den Entwurf des Zielnetzes zu prüfen und Hinweise, Anregungen und Bedenken schriftlichvorzubringen.

Zu den Akteuren gehören die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die benachbarten Kreise und Kommunen, der Landesbetrieb Straßen.NRW sowie die Kreispolizeibehörde Kreis Unna, der Regionalverband Ruhr (RVR), Emschergenossenschaft/Lippeverband (EGLV), der ADFC Kreisverband Unna, der VCD Kreisverband Dortmund Unna und der ADAC –Geschäftsstelle Dortmund.

Und somit sind wir alle gefragt!

Wer hat Hinweise oder Anregungen zur Verbesserung der Radwege in Holzwickede bzw. im Kreis Unna?

Bitte bei Rolf, Uli oder Lothar Wolf, unserem Vertreter im Kreisvorstand, melden.

Wir, vom Vorstand, hätten folgende Anregung:

1. Nach Wegfall der kleinen Brücke über die B1 (Hof Middelschulte) werden wir die Brücke der Vincenz Wiederholt Straße benutzen müssen, um in Richtung Dortmund zu fahren. An der Chaussee endet der Radweg leider auf einem extrem schlecht zu befahrenden Fußweg, der parallel zu den Parkplätzen des Flughafens verläuft. Entlang der Chaussee wünschen wir uns einen Radweg, der vorzugsweise bis zum Ölpfad, entlang der Chaussee führt.

2. Das Thema Radweg an der Landskroner Straße wurde ausführlich in der Tageszeitung dargestellt. Die neu renovierte Straße wird leider erst in ca. 2 Jahren einen Radweg erhalten. Warum man den nicht gleich mit gebaut hat bleibt ein Rätsel. Aber er ist geplant und wird von uns daher nicht mehr thematisiert.

3. Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW)

Die Landesregierung hat am Dienstag, 2. März 2021, den Referentenentwurf für das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW) beschlossen und zur Verbändeanhörung freigegeben.
 
Das Fahrrad als Allround-Verkehrsmittel wird immer wichtiger. Mit dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz schließen wir nahtlos an die ambitionierte Fahrrad-Politik der vergangenen Jahre an. Die Förderung des Radverkehrs wird jetzt im Gesetz verankert. Damit schaffen wir die Grundlage für den weiteren systematischen Ausbau eines landesweiten Radwegenetzes und machen Mobilität in Nordrhein-Westfalen besser, sicherer und sauberer“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.
 
Die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ mit über 200.000 Unterstützern hatte sich für die Einführung eines Gesetzes für Radfahrer stark gemacht. Daraufhin hat der Landtag die Landesregierung beauftragt, ein Gesetz zu erarbeiten, das sich an den Forderungen der Volksinitiative orientiert. Die Landesregierung greift darüber hinaus die Nahmobilität ganzheitlich auf: Fahrrad-, Fußverkehr und Elektrokleinstfahrzeuge.

Kernpunkte des neuen Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes:
 
Radvorrangnetz
Mit dem Gesetz wird ein Radvorrangnetz von landesweiten Verbindungen definiert. Das Radvorrangnetz wird mit Priorität geplant und gebaut. Städte, Gemeinden und Kreise sollen ihre örtlichen und überörtlichen Radnetze in das Radvorrangnetz integrieren. „Wir denken Radverkehr im Netz und machen aus einem Flickenteppich ein zusammenhängendes Radwegenetz“, sagte Verkehrsminister Wüst.
 
Bedarfsplan für Radschnellverbindungen
Zum Bau von Radschnellverbindungen wird ein Bedarfsplan erstellt. Das schafft Planungssicherheit für bestehende und zukünftige Planungen von Radwegen.
 
Vernetzung des Fahrrades
Das FaNaG NRW schafft die gesetzliche Grundlage für die Förderung vernetzter Mobilität. Gefördert werden Radstationen, Fahrrad-Garagen auch mit Lademöglichkeiten für E-Bikes, Mobilstationen als Verknüpfungspunkt für verschiedene Verkehrsmittel, etwa Bus und Bahn, E-Scooter, On-Demand-Shuttle oder Leih-Räder. „Wir stärken das Fahrrad als eigenständiges Verkehrsmittel. Zudem nutzen wir die Chancen der physischen und digitalen Vernetzung, damit das Fahrrad zu einem alltagstauglichen, zentralen Bestandteil multimodaler Wegeketten wird“, sagte Wüst.
 
Gleichrangigkeit im Straßenverkehr
Das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz macht das Fahrrad erstmals zu einem gleichrangigen Verkehrsmittel neben allen anderen. Zur Nahmobilität gehört nicht nur der Radverkehr. So sieht das Gesetz attraktive und barrierefreie Gehwege vor. Ampelschaltungen sollen Fußgängern künftig gleiche Rechte wie Rad- und Autofahrern einräumen.
 
25 Prozent Radanteil
In Nordrhein-Westfalen sollen künftig 25 Prozent der Verkehrswege (Modal Split) auf das Rad entfallen.
„Das ist kein unrealistischer Wert. Im Münsterland liegen wir schon deutlich darüber. Nicht zuletzt mit E-Bikes, Pedelecs und besserer Infrastruktur geht das überall“, sagte Verkehrsminister Wüst.
 
Sicherheit
Verkehrssicherheit wird im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz ein herausragender Stellenwert beigemessen. Die „Vision Zero“ – also das Bestreben, dass niemand im Straßenverkehr zu Schaden kommt – ist fest verankert. Die Förderung der Landesverkehrswacht wird zur gesetzlichen Pflichtaufgabe. In den nächsten fünf Jahren sollen alle landeseigenen Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen und größere Busse mit Abbiegeassistenten ausgerüstet werden.
 
Kommunale Unterstützung
Das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz stärkt die Beratung der Kommunen. Die Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise (AGFS) und des Zukunftsnetzes Mobilität Nordrhein-Westfalen wird im Gesetz festgeschrieben.

Wir wünschen allen schon jetzt ein gesegnetes Osterfest und allzeit genug Luft auf´m Reifen.

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Rainer Wortmann (Schriftführer ADFC-Holzwickede)
Bonner Allee 18
59439 Holzwickede
Tel. 02301 12674
E-Mail  wortmann.rainer@web.de

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