Newsletter Februar 2022

Newsletter 15.02.2022

Liebe Vereinsmitglieder,

endlich gab es einige sonnige Tage, um entspannt das Radfahren zu genießen. Wurde aber auch Zeit.

Gestern Abend haben sich um die 20 Vereinsmitglieder beim monatlichen Stammtisch getroffen. Durch die räumliche Aufteilung an mehreren Tischen, wurde auch das Infektionsrisiko niedrig gehalten.

Was gibt es Neues:

  1. Tourenleiter-Treff
    Alle Vereinsmitglieder, die sich gerne einmal für die Leitung einer Tour interessieren, oder eine schöne Tour kennen und noch nicht sicher sind, wie man eine Tour durchführt, sind herzlich eingeladen. Die „alten Hasen“ stehen mit Tipps und Anregungen bereit und unterstützen jede und jeden.
    Wir würden uns über eine rege Teilnahme freuen, und sei es nur, um mit durchaus auch kritischen Anregungen die Touren zukünftig besser zu gestalten. Treffpunkt ist der 22. Februar, um 18 Uhr im „Eiscafé Italy“, Hauptstraße 36.
     
  2. Stammtisch im März
    Es wurde angeregt, dass der Stammtisch auch mal den Termin wechselt, damit auch Mitglieder teilnehmen können, die montags verhindert sind. Also findet der nächste Stammtisch an einem Dienstag, den 15.03.22, statt. Da dienstags bei Hoppy der Saal belegt ist, treffen wir uns im Eiscafé Italy“, Hauptstraße 36.
     
  3. Radtour Lüdinghausen (44km)
    Für die Samstagstour am 23.April in Lüdinghausen, sind laut Uli Lohenstein nur noch zwei Plätze auf dem Fahrradanhänger frei. Alle anderen müssten ihre Räder selbst transportieren. Details zur Tour findet ihr hier.
     
  4. Radcodierung / Sommerfest
    Die nächste Räder- und Akku-Codierung des ADFC findet am 18.Juni in Holzwickede statt. Details dazu werden wir rechtzeitig bekannt geben. Eventuell werden wir an diesem Termin auch eine Art „Sommerfest“ organisieren. Mal sehen, wie sich die Infektionslage und die Corona-Regelungen entwickeln.
     
  5. Radfahren und Abnehmen
    Laut dem “Kompendium gesundes Radfahren ” von Prof. Dr. Ingo Froböse werden bei einer Stunde auf dem Fahrrad je nach Intensität 600-800 kcal., bei zwei Stunden 1200-1600 kcal. verbrannt. Für Menschen mit Übergewicht eignet sich das Fahrrad besonders, da ein Großteil des Körpergewichtes vom Sattel getragen ist und Radfahren so vergleichsweise gelenkschonend ist. Dennoch wird der zum Abnehmen entscheidende Fettstoffwechsel auf dem Fahrrad angeregt. Wichtig ist hierbei darauf zu achten, dass eine Belastungszeit von mehr als 20-30 Minuten angestrebt wird, um die Fettverbrennung anzuregen. Während dieser Effekt auch beim Schwimmen oder Joggen erreicht wird, ist das Radfahren für Menschen mit Übergewicht einfacher in den Alltag zu integrieren, bzw. gesundheitsschonender.
     
  6. Radfahren und Knochen
    Bewegung kräftigt das Skelettsystem, so Prof. Dr. Ingo Froböse. Durch Bewegungsmangel sinkt die Knochendichte – umgekehrt wird durch körperliche Betätigung, wie durch Laufen oder Radfahren ein positiver Effekt auf die Knochen bewirkt werden kann. Die durch das Radfahren gekräftigten Muskeln wirken gleichzeitig stabilisierend für das Skelettsystem. Für Menschen mit osteoporotischen Erkrankungen ist es wichtig das Skelettsystem zu fordern, ohne eine Überlastung zu erzeugen, was negative Konsequenzen zur Folge haben kann. Radfahren ist, wenn man es nicht übertreibt, durch seine moderate Belastung daher eine optimale Trainingsform.

Anmerkung: Die genaue Auswirkung des Radfahrens auf den Körper ist von Person zu Person unterschiedlich und hängt vom jeweiligen Trainingsstand, eventuellen chronischen bzw. Vorerkrankungen und Faktoren wie Geschlecht, Ausrüstung und weiteren Umständen ab. Die generellen Aussagen dieses Textes, die auf der Studie von Prof. Dr. Ingo Froböse beruhen, sind jedoch auf die überwiegende Mehrheit der Einzelfälle übertragbar.

(Quelle: radbonus.com)
 

Mit folgendem Zitat wünschen wir euch weiterhin eine schöne Zeit:
 

           „Das Leben ist wie Radfahren. Du fällst nicht, solange du in die Pedale trittst.“ (Claude Pepper)
 

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Rainer Wortmann (Schriftführer ADFC)
Bonner Allee 18
59439 Holzwickede
 

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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